Corona-Konzept
Allgemeine Grundsätze
- Scheuen Sie sich nicht, unsere Praxis zu betreten.
- Durch unsere Maßnahmen versuchen wir, eine Ansteckung unserer Patienten und unseres Teams zu verhindern.
- Hierzu achten wir auf einen Mindest-Abstand von 1.5m zu unseren Patienten (besser 2m). Die Sitzmöglichkeiten in den Wartezimmern haben wir deutlich reduziert und der Sitzabstand in den Sprechzimmern entsprechend vergrößert
- Bei Kontakten mit den Patienten arbeiten wir mit Mund-Nasen-Schutz.
- Wir lüften unsere Räume in regelmäßigen Abständen (Stoßlüftung, wenn möglich Dauerlüftung).
- In unserer Praxis gilt eine Mund-Nasen-Maskenpflicht! Hierdurch wird die Virusübertragung auf andere Menschen reduziert und die Infektionskette unterbrochen.
- Infektiöse Patienten mit Erkältungssymptomen, Durchfall, Fieber etc. werden in Buchen räumlich und in Altheim bzw. Gerichtstetten zeitlich getrennt (Infektsprechstunde).
Beachten Sie die allgemeinen Regeln:
AHA-L-Regel:
- Abstand halten
- Händehygiene beachten (Händewaschen/-Desinfektion)
- Medizinischer Mund-Nasen-Schutz tragen
- Geschlossene Räume lüften! (Reduzierung der Aerosol-Infektion)
Vermeidung der 3 gefährlichen G´s:
- Vermeidung von geschlossenen Räumen,
- Vermeidung von (engen) Gesprächen und
- Vermeidung von Getümmel.
Infekt-Sprechstunde
Buchen:
- Wir bitten alle Patienten mit Erkältungssymptomen nach telefonischer Anmeldung und Terminvereinbarung,
- sich am Fenster unseres Büros anzumelden (2. Fenster hinter dem Treppenhaus) und
- unsere Praxis über den Hintereingang zu betreten (Infektionsbereich).
- Das Einlesen der Krankenversicherungskarte und das Überreichen der Formulare erfolgt durch den behandelnden Arzt/Ärztin.
Altheim/ Gerichtstetten:
- Wir bitten alle Patienten mit Erkältungssymptomen um eine telefonische Anmeldung.
- Sie erhalten einen Termin in unserer Infektsprechstunde.
Corona-Abstrich:
Abstrich-Tests auf Corona führen wir entsprechend den aktuellen RKI-Richtlinien selbst durch.
Patienten, bei denen wir einen Abstrich anordnen bzw. empfehlen und keinen Kontakt zu einem Corona-Patienten hatten, müssen bei negativem Abstrichergebnis nicht in häusliche Quarantäne.
Bei einem engen, ungeschützten Kontakt zu einem Corona-Patienten und entsprechendem Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion wird vom Gesundheitsamt in der Regel eine häusliche Quarantäne für 10 bis 14 Tage angeordnet. Die Quarantäne darf auch nicht bei negativem PCR-Abstrichergebnis aufgehoben werden, da der PCR-Abstrich bei einer Infektion negativ sein kann.
Hinweise zu Quarantäne:
Bei einer Coronavirus-Infektion (Nachweis des Coronavirus im Abstrich) ist eine häusliche Quarantäne für 5 Tage vorgeschrieben.
Weitere Infos:
Mein Schnelltest ist positiv - was soll ich tun?
Mein Selbsttest ist positiv - was soll ich tun?
Mein PCR-Test ist positiv - was soll ich tun?
(Gültig nur bei Abstrich in unserer Praxis)