Rezeptanfrage
Bitte beachten Sie, dass vor der ersten Bestellung im Quartal Ihre Gesundheitskarte eingelesen sein muss. Hier können Sie nur Rezepte anfragen, welche von uns bereits verordnet wurden. Für Neuverordnungen müssen Sie bitte einen Termin vereinbaren. Gleiches gilt für nicht dauerhaft verordnete Medikation.