Internistische Hausarztpraxis im Gesundheitszentrum am Musterplatz   -   Dr. Kurt & Kirsten Häfner & Dr. Andreas Schmitt

  
 

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Das Erstellen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist freiwillig und dient dazu, die gewünschte Pflege bzw. Behandlung am Lebensende festzulegen. Sie gilt vor allem für den Fall, dass am Lebensende eine Willensbildung nicht mehr möglich bzw. eine verständliche Willensäußerung nicht mehr möglich ist. In der Patientenverfügung wird die gewünschte Pflege/ Behandlung für bestimmte Situationen festgelegt. In der Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer meinen Wunsch in den genannten Situationen ausführen soll.

Hier finden Sie ein Beispiel einer Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht:

 

 

Selbstverständlich können auch andere Patientenverfügungen / Vorsorgevollmacht-Exemplare verwendet werden.



Organspende


Haben Sie sich schon entschieden? - Ja oder Nein? 

Jede Antwort ist richtig aber halten Sie diese bitte schriftlich fest!


Derzeit stehen etwa 8.500 Patienten auf der Warteliste für eine Spenderniere aber nur rund 1.300 Patienten werden eine erhalten. 


Ja, eine Organspende kann Angst machen - muss es aber nicht!

Gerne beantworten wir in einem persönlichen Gespräch kompetent, sachlich und in Ruhe all Ihre Fragen zu diesem sensiblen Thema. Zudem finden Sie entsprechendes Informationsmaterial in unseren Wartebereichen. Kommen Sie gerne auf uns zu. 


 

Hier können Sie Ihren Organspendeausweis personalisieren und direkt ausdrucken. 

(Achtung! Din A4 Format - Vor dem Druck: Größe auf 25% bis 30% ändern)


Der Organspendeausweis in verschiedenen Sprachen: