Die Corona-Impfungen finden in den Impfzentren und ab dem 07.04.2021 in den Hausarztpraxen statt.
Aufgrund der (noch) aktuellen Impfstoffknappheit sind wir auf eine Priorisierung angewiesen. Weitere allgemeine Informationen finden Sie hier.
Die Terminvereinbarung für berechtigte Personengruppen erfolgt
Patienten, die bei der Terminvereinbarung keine email-Adresse angeben konnten, können:
Derzeit sind Patienten der Priorisierungsstufe 1 und 2 impfberechtigt. Das heißt alle Patienten, die das 70. Lebensjahr erreicht haben und alle Patienten unter 70 Jahre, die entsprechende Vorerkrankungen haben. Eine Bescheinigung wird nur für Patienten, die jünger als 70 Jahre sind, benötigt und kann vom behandelnden Arzt, vom zu pflegenden Angehörigen oder von der Schwangeren ausgestellt werden.
Eine Liste der aktuell impfberechtigten Personen finden Sie hier.
Wenden Sie sich bitte an unser Praxisteam, wenn Sie entsprechend der Priorisierungsstufe 2 aus medizinischen Gründen impfberechtigt und jünger als 70 Jahre sind. Wir stellen Ihnen dann ein entsprechendes Attest aus.
Bescheinigungen für die 2 impfberechtigten Kontaktpersonen einer über 70jährigen, pflegebedürftigen Person finden Sie hier. Die Bescheinigung können Sie selbst ausfüllen und von der pflegebedürftigen Person unterzeichnen lassen.
Bescheinigungen für die 2 impfberechtigten Kontaktpersonen einer Schwangeren finden Sie hier.
Wirkweise der mRNA-Impfstoffe gegen COVID19 (Biotech)
Wirkweise der Vektor-Impfstoffe gegen COVID19 (Astra-Zeneca, Johnson-Johnson, Sputnik etc.)
Die Impfung und die Fruchtbarkeit
RKI: Wie funktionieren CoVid-Impfstoffe
RKI: Wie sicher sind CoVid-Impfstoffe
Biontech: Aufklärungsmerkblatt
Biontech: Anamnese und Einverständnis
Vektor-Impfstoff (Astra-Zeneca, Johnson-Johnson, etc.): Aufklärungsmerkblatt
Vektor-Impfstoff (Astra-Zeneca, Johnson-Johnson, etc.): Anamnese und Einverständnis